So können Sie das E-Rezept als Ärzt:in nutzen

Das E-Rezept fördert die Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Bereiten auch Sie Ihre Praxis nachhaltig auf die Zukunft vor.

Mehr Zeit für mehr Patient:innen

Das E-Rezept machts möglich! Mit der elektronischen Verordnung verschreiben Sie mit nur wenigen Klicks verschreibungspflichtige Arzneimittel und übermitteln diese digital an Ihre Patient:innen. So verschlanken Sie nicht nur Ihre Verwaltungsprozesse, sondern werden zum First Mover auf dem Weg in ein digitales Gesundheitssystem.

AUF DEN PUNKT

E-Rezept: Die Vorteile für Ihre Arztpraxis

Mehr Zeit für mehr Patient:innen

Mit dem E-Rezept können Sie administrative Vorgänge in Ihrer Praxis verschlanken. Mit dem E-Rezept entfällt zum Beispiel die händische Unterschrift beim Ausstellen des Rezeptes zugunsten der elektronischen Signatur. Sie können Folgerezepte im gleichen Quartal mit wenigen Klicks elektronisch übermitteln. Es bleibt mehr Zeit für Sie und Ihr Team, die sie sinnvoller einsetzen können.

Nachfragen aus der Apotheke entfallen

Das E-Rezept wird automatisch auf Formfehler und Vollständigkeit überprüft. Damit gehören fehlende Signaturen oder schlecht lesbare Papier-Rezepte ebenso der Vergangenheit an, wie zeitintensive Rückfragen von Apotheker:innen. Das erleichtert den Arbeitsalltag Ihrer Mitarbeiter:innen und verbessert die Zusammenarbeit ihrer Praxis mit den Apotheken.

Höhere Therapie- und Verordnungssicherheit

Der digitale DataMatrix-Code ist das Herzstück des E-Rezepts. Bei der Ausstellung wird der Code für jedes Medikament individuell und unverwechselbar erstellt und von Ihnen digital signiert. Patienten:innen profitieren von der signifikant erhöhten Arzneimitteltherapiesicherheit.

Hohe Fälschungssicherheit

Ein E-Rezept ausstellen kann nur, wer Zugang zur bundeseinheitlichen Telematikinfrastruktur hat. In Deutschland sind das lediglich die berechtigten Leistungserbringer, die nach der Authentifizierung ihrer Institutsidentität Zugriff auf den E-Rezept-Fachdienst haben und somit ein E-Rezept ausstellen können. Das E-Rezept ist somit deutlich fälschungssicherer als das herkömmliche Muster 16 Rezept, das „rosa Papierrezept“.

Game Changer für die Videosprechstunde

Mit dem E-Rezept können Sie Patient:innen nicht mehr nur online behandeln, sondern nach der Diagnose auch gleich mit den richtigen Arzneimitteln versorgen – und zwar kontaktlos direkt aufs Smartphone. Der virtuelle Arztbesuch gewinnt so deutlich an Attraktivität – für Patient:innen und für Ärzt:innen.

Vorreiter:in sein

Das E-Rezept ist das Rezept der Zukunft. Bis 2025 sollen alle Versicherten in der EU auf ihr digitales Rezept zurückgreifen können – so sieht es die EU-Kommission vor. In Deutschland wird die flächendeckende Einführung voraussichtlich noch in 2022 erfolgen. Bereiten Sie sich bereits heute auf den Alltag von morgen vor und legen Sie jetzt die Grundlage für eine zukunftssichere Aufstellung Ihrer Praxis.

Förderung von Arzt- und Zahnarztpraxen

200

E-Rezepte in zwei Wochen

Sie haben die Abläufe in Ihrer Praxis bereits auf das E-Rezept umgestellt und erste Erfahrungen gesammelt? Wir fördern Sie und Ihr Team und laden Sie ein, an unserer wissenschaftlichen Begleitstudie zur E-Rezept-Einführung in Deutschland teilzunehmen. Alle weiteren Informationen hierzu finden Sie auf der Förderprogramm-Unterseite.

 

 

FAQ

Fragen und Antworten zum E-Rezept

Wie erstelle ich ein E-Rezept?

Die Verordnung erstellen Sie wie üblich über die Software Ihres Praxisverwaltungssystems (PVS). Anschließend signieren Sie das E-Rezept mit Ihrem eHBA. Es wird über die TI automatisch verschlüsselt gespeichert. Mit einem abschließenden Klick übergeben Sie einen DataMatrix-Code als „Schlüssel“ für das E-Rezept an Ihre Patienten:innen, am besten per App, alternativ auch als Ausdruck auf normalem Papier.

Muss zur Ausstellung des E-Rezepts immer der eigene eHBA verwendet werden?

Ja, zur Ausstellung des E-Rezepts darf nur der eigene eHBA der zweiten Generation (eHBA G2) verwendet werden. Signierende und verordnende Person müssen identisch sein.

Welche technischen Voraussetzungen benötigt die Erstellung eines E-Rezeptes?

Es muss eine Anbindung zur Telematikinfrastruktur vorhanden sein, welche folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • TI-Anbindung mindestens mit E-Health-Konnektor für Komfortsignatur mit ePA-(PTV4+)-Konnektor)
  • eHBA 2.0 (für Komfortsignatur)
  • PVS-Update
  • geeigneter Drucker mit einer Auflösung von 300 dpi für den Tokenausdruck.

Am besten besprechen Sie alle weiteren (technischen) Details mit Ihrem Systembetreuer oder TI-Anbieter.

Wie authentifizieren sich Ihre Patient:innen in der E-Rezept App?

Nachdem sie die App aus den üblichen App Stores heruntergeladen haben, benötigen die Patient:innen eine NFC-fähige Gesundheitskarte und eine dazugehörige PIN ihrer gesetzlichen Krankenkasse, um sich in der App zu authentifizieren.

Wie gelangen meine Patient:innen an das E-Rezept, die sich noch nicht in der App authentifiziert haben?

Ihre Patient:innen ohne E-Rezept-App versorgen Sie in Ihrer Praxis mit einem Token-Ausdruck auf Papier.

Wie unterschreibe ich das E-Rezept?

Das E-Rezept unterschreiben Sie mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten: Neben der Einzelsignatur ist die Anwendung der Komfortsignatur möglich, mit der innerhalb eines definierten Zeitraumes (in der Regel 24 Stunden) bis zu 250 Dokumente signiert werden können. So reduzieren Sie administrative Prozesse erheblich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Stapelsignatur, mit deren Hilfe Sie mehrere Dokumente gleichzeitig unterschreiben können.

Wie wird das E-Rezept vergütet?

Das E-Rezept wird genauso vergütet, wie das bisherige Muster-16-Rezept. Das gilt auch für Folgerezepte.

Wer erstattet die Kosten für die Anbindung der Praxen an die TI?

Die Krankenkassen sind nach den gesetzlichen Vorgaben dazu verpflichtet, die entstehenden Kosten für den laufenden Betrieb und die Ausrüstung der Praxen zu übernehmen.

Ist die Teilnahme an der Erprobung des E-Rezepts für alle Praxen möglich?

Grundsätzlich ist die Teilnahme an der Testphase des E-Rezepts für alle Praxen möglich. Sie sollten die Einführung vorab mit dem Hersteller ihres jeweiligen Praxisverwaltungssystems (PVS) abklären. Dieser kann nachprüfen, ob alle (technischen) Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt sind oder an welcher Stelle gegebenenfalls Nachbesserungen getroffen werden sollten.

Sind die Patient:innen-Daten zu jeder Zeit sicher abgelegt? Ist der Transport- bzw. Übermittlungsvorgang sicher?

Alle Daten werden stets sicher und rechtskonform abgelegt und übertragen. Durch eine mehrfache Sicherheitsarchitektur werden die Gesundheitsdaten geschützt und verschlüsselt an einen zentralen Dienst gesendet, um dort wiederum verschlüsselt gespeichert, verarbeitet und von der Arztpraxis oder Apotheke abgerufen zu werden. Nur berechtigte Berufsgruppen dürfen diese Daten für Behandlungszwecke nutzen.

MITMACHEN

Jetzt E-Rezept-Enthusiast:in werden!

Sie möchten das E-Rezept stärken und sich für ein innovatives, transparentes und sicheres Gesundheitssystem in Deutschland einsetzen? Sie arbeiten jetzt schon als First Mover für das E-Rezept oder mit dem E-Rezept? Dann werden Sie jetzt E-Rezept-Enthusiast:in!