So können Sie das E-Rezept als Patient:in nutzen
Mit dem E-Rezept sicherer,
schneller und einfacher zum richtigen Medikament
Das E-Rezept für Patient:innen
Das E-Rezept revolutioniert das Gesundheitswesen – und macht den Weg zu Ihrem Medikament künftig deutlich einfacher. Egal ob als Ausdruck oder auf dem Smartphone: Das E-Rezept erleichtert nicht nur Ihren Alltag, sondern trägt auch wesentlich zur Verbesserung Ihrer Gesundheitsversorgung bei.
DER SCHNELLE WEG ZUM E-REZEPT

Einfacher zum benötigten Medikament
Sie wollen das E-Rezept ausprobieren? Dann fragen Sie in Ihrer Arztpraxis danach. Auch ohne App, nur mit dem Papierausdruck erhalten Sie Ihre Medikamente einfacher, sicherer und schneller.
Vier Schritte zum vollen Potenzial des E-Rezepts
Mit der kostenlosen App „Das E-Rezept“ können Sie alle Vorteile des E-Rezepts noch einfacher nutzen.
Dazu benötigen Sie eine NFC-fähige Gesundheitskarte. Wenn sich auf Ihrer Karte im oberen Bereich die Deutschlandfarben wiederfinden und darunter eine sechsstellige Nummer, dann ist Ihre Karte NFC-fähig. Ansonsten einfach eine neue NFC-fähige Karte bei Ihrer Krankenkasse anfordern.
Dann müssen Sie nur noch telefonisch oder schriftlich bei Ihrer Krankenkasse einen PIN-Code beantragen.
Danach können Sie die App auf Ihrem Smartphone einrichten und los geht’s: Sie erhalten Ihre E-Rezepte direkt auf Ihr Smartphone. Mit wenigen Klicks können Sie dann Medikamente in einer Apotheke Ihrer Wahl vorbestellen, abholen oder nach Hause Iiefern lassen.
KURZ ERKLÄRT
Das E-Rezept auf einen Blick
Der Ausdruck zur Einlösung Ihres E-Rezeptes enthält den "Schlüssel" zu Ihren Rezepten, die fälschungs- und datenschutzsicher abgespeichert sind.
Er enthält die folgenden Bestandteile:

- Ihre Daten sowie die der Arztpraxis
- einen Rezeptcode pro Einzelverordnung mit Einnahmeinformationen.
- einen Sammelcode, der gebündelt bis zu drei Einzelverordnungen Ihres Rezepts enthält.
Damit kann die Apotheke die Rezeptdaten einfach, schnell und sicher abrufen und Ihnen die benötigten Medikamente aushändigen.
AUF DEN PUNKT
E(in)-Rezept mit vielen Vorteilen
FAQ
Fragen und Antworten zum E-Rezept
Zum Einlösen Ihres E-Rezepts gehen Sie wie gewohnt in die Apotheke. Dort können Sie entweder den Papierausdruck vorlegen oder den Rezeptcode auf Ihrem Smartphone zeigen, wenn Sie die E-Rezept-App der gematik nutzen. Wenn Sie die App nutzen, können Sie die Medikamente außerdem vorab in der Apotheke Ihrer Wahl anfragen und dort reservieren oder sie sich eventuell sogar nach Hause liefern lassen.
Um möglichst vielen Menschen den Zugang zum E-Rezept zu ermöglichen, stellen Praxen E-Rezepte nach Wunsch auch per Ausdruck zu Verfügung. Patient:innen sollen die Wahl haben, ob sie das E-Rezept mit oder ohne Smartphone-App verwenden möchten. So kann jede:r selbst entscheiden, wie er oder sie die vielen Vorteile des E-Rezepts an liebsten nutzen will.
Die gematik-App "Das E-Rezept" steht in allen gängigen App-Stores (Google Play, AppGallery, AppStore) zum kostenlosen Download zur Verfügung. Voraussetzung für die volle Funktionalität der E-Rezept-App ist ein NFC-fähiges Smartphone ab iOS 14 oder Android 7 (alle heute gängigen Smartphones entsprechend diesen Anforderungen) und eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte inkl. PIN. Diese erhalten Sie auf Nachfrage von Ihrer Krankenkasse.
Prüfen Sie im oberen Bereich Ihrer Gesundheitskarte, ob sich dort die Deutschlandfarben befinden und darunter ein sechsstelliger Code. Wenn dem so ist, dann müssen Sie nur noch Ihren persönlichen PIN bei der Krankenkasse beantragen. Wenn nicht, bitten Sie Ihre Krankenkasse, Ihnen eine NFC-fähige Karte auszustellen.
Momentan befindet sich das E-Rezept noch in der Einführungsphase. Nach der bundesweiten Einführung des E-Rezepts sollen in Zukunft aber alle Ärzt:innen und Apotheker:innen dazu verpflichtet sein, E-Rezepte auszustellen bzw. einzulösen. Wir als E-Rezept-Enthusiasten e.V. setzen uns für den flächendeckenden Einsatz des E-Rezepts ein.
Das E-Rezept können Sie bei jeder Apotheke Ihrer Wahl einreichen, die "E-Rezept ready" ist. Fragen Sie im Zweifelsfall in Ihrer Apotheke nach.
Ja, die E-Rezepte werden zentral und daten- und fälschungssicher auf einem Bundesserver gespeichert. Nur mit den entsprechenden Rezeptcodes, die wie Schlüssel funktionieren, ist der Zugriff auf die E-Rezepte möglich. Konkret bedeutet dies, dass nur Sie, Ihre behandelnde Arztpraxis und die von Ihnen gewählte Apotheke auf Ihre E-Rezepte zugreifen können – also nur diejenigen, die Ihre Rezeptcodes haben. Auf diese Weise sind die E-Rezepte vor unbefugtem Zugriff geschützt.
E-Rezepte werden 100 Tage nach ihrer Ausstellung bzw. Einlösung automatisch gelöscht.
Nein, sobald ein E-Rezept von einer Apotheke eingelöst wird, ist eine zweite Einlösung ist nicht mehr möglich.
Wenn Sie im Quartal Ihre Gesundheitskarte schon einmal in Ihrer Arztpraxis vorgelegt haben, müssen Sie für die Erstellung des E-Rezepts nicht noch einmal in die Praxis kommen. Dieses kann der/die Ärzt:in Ihnen dann einfach in die App der gematik übermitteln.
Grundsätzlich gilt: Nur die Person, die den Rezeptcode eines E-Rezepts hat, kann dieses auch abrufen. Neben der ausstellenden Arztpraxis und der Apotheke, in der das Rezept eingelöst wird, ist dies nur die Person, für die das Rezept bestimmt ist. Diese Person kann den Rezeptcode aber natürlich an eine Person ihrer Wahl weitergeben. Darüber hinaus bietet die E-Rezept-App nunmehr eine "Familienfunktion" an. Mithilfe dieser können Sie verschriebene Medikamente für Angehörige oder auch ihre Nachbarin bzw. Nachbarn abholen, wenn diese ebenfalls über eine elektronische Gesundheitskarte mit PIN verfügen.