Positionspapier elektronische Patientenakte (ePA)
September 2025
I. Status Quo der ePA-Einführung
Nach der erfolgreichen, bundesweiten Einführung des E-Rezepts (2024) markiert der Roll-out der elektronischen Patientenakte (ePA für alle) seit Januar 2025 einen weiteren überfälligen Meilenstein zur Digitalisierung und Modernisierung unseres Gesundheitswesens. Die ePA ist das Herzstück der Telematikinfrastruktur (TI) und führt erstmals verstreut vorliegende Befunde, Diagnosen, Therapieberichte sowie Medikationsdaten versichertengeführt digital an einer Stelle zusammen.
Die ePA wird von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt. Ihre Nutzung ist freiwillig (§ 341 SGB V). Während die ePA ursprünglich aktiv beantragt werden musste, ist seit Inkrafttreten des Digitalgesetzes (2024) eine ePA für alle gesetzlich Versicherten vorgesehen, die nicht widersprechen (Opt-Out-Regelung). Nach erfolgreichen Pilotierungen in Modellregionen und Praxistests ist die ePA seit April 2025 bundesweit für Praxen, Krankenhäuser und Apotheken freiwillig nutzbar; ab Oktober 2025 wird die Nutzung für alle Leistungserbringer und -bringerinnen verpflichtend.
II. Unser Anliegen
Die ePA ist kein technisches Gadget, sondern Teil einer umfassenden Digital-Strategie, um den Versorgungsalltag für Patient:innen und Leistungserbringende zu erleichtern. Im besten Fall werden wir in der Lage sein, dank der ePA Leben zu retten. Wichtig ist, dass sich die Leistungserbringer selbst jetzt intensiver mit der ePA auseinandersetzen, denn Nutzen entsteht durch Nutzung.
Die ePA muss jedoch ihre Möglichkeiten im Versorgungsalltag einlösen und den Nutzen für Patient:innen und Leistungserbringende konsequenter, zielgerichteter und spürbare in den Mittelpunkt stellen. Insoweit begrüßen wir daher die Einführung der Stabsstelle "Versorgung" innerhalb der gematik als wichtigen und richtigen Schritt zur Nutzerorientierung und Versorgungsrelevanz. Wir sehen den eingeschlagenen Weg der gematik bezüglich eines offenen gemeinsamen Dialogs mit Leistungserbringern, Patientenvertretern, Kostenträgern und Industrieunternehmen positiv. Durch eine stringentere und nachhaltige Nutzung z.B. in einem gematik Hub / Lab z.B. zur gemeinsamen Vertestung sehen wir noch Optimierungspotenzial.
Chancen müssen zügig genutzt und Herausforderungen konsequent identifiziert und nachhaltig mitigiert werden. Wir fragen: Was wurde erreicht? Was fehlt noch – und wie kann die ePA mit technischen Innovationen kurz und mittelfristig weiterentwickelt werden? Anschließend zeigen wir niedrigschwellige konkrete Umsetzungsmaßnahmen zur Erreichung der Chancen auf.
III. Nutzenversprechen der Politik
Aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums soll die ePA „den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen“ – im ersten Schritt mit der digitalen Medikationsliste und der engen Verzahnung mit dem E-Rezept, um beispielsweise gefährliche Wechselwirkungen zu vermeiden.
Konkret werden folgende Vorteile für Versicherte adressiert:
- Einsicht in eigene Krankendaten: Patienten erhalten jederzeit und ortsunabhängig Zugriff auf relevante Gesundheitsinformationen. → Patienten werden informierter und aufgeklärter.
- Einblick für Behandelnde: Arztbriefe, Diagnosen, Medikationen stehen behandelnden Personen zentral bereit. → Doppeluntersuchungen entfallen, Behandlungsqualität steigt.
- Verwaltung der Zugriffsrechte: Patienten steuern, wer wie lange auf ihre Daten zugreifen darf. → Die Hoheit bleibt bei den Versicherten.
- Automatische Integration von Behandlungsdaten: Relevante medizinische Dokumente fließen digital zusammen; E-Rezept und Medikationsliste ergänzen sich.
- Datensicherheit und Datenschutz: Speicherung nach höchsten Sicherheitsstandards; Zugriff nur für legitimierte Akteure zu berechtigten Zwecken.
(Quelle: BMG, eigene Darstellung)
IV. Erwartungen der Patient:innen
-
Informationslücken und Informationsbedarf: Trotz Fortschritten kennen laut Pharma Deutschland viele (ca. 15 Mio., Stand Feb. 2025) die ePA noch nicht. Informationskampagnen und Aufklärung – v. a. durch vertrauenswürdige Behandelnde – sind daher weiterhin essenziell, um die benannten Vorteile tatsächlich zu heben.
-
Akzeptanz und Wünsche im Überblick (Civey, Aug. 2024): 61% befürworten Opt-Out-Regelung; 77% wollen Arztbriefe/Laborbefunde einsehen, 73% Medikations- und Verordnungsdaten, 57% wollen selbst Dokumente hochladen, Digitale Affinität erhöht die Zustimmung.
-
Weitere Wünsche (Positionspapier Verbraucherzentrale): Leichter, sektorübergreifender Dokumentenaustausch; Vermeidung unnötiger (Doppel-)Untersuchungen; Zentrale, notfallgeeignete Datenverfügbarkeit; Unterstützung beim Einholen von Zweitmeinungen und beim Arztwechsel; Niedrigschwelliger Zugang, geringe technische Einstiegshürden; Datensicherheit und Zugriffssteuerung.
Zwischenfazit
Das Nutzenversprechen der Politik deckt sich weitgehend mit den Erwartungen und Wünschen der Versicherten, insbesondere bei Transparenz, Verfügbarkeit und Zugriffsgestaltung. Patienten fordern zusätzlich Vereinfachungen beim technischen Zugang / Zugriff und Zweitmeinungseinholen– wichtige Punkte für die Weiterentwicklung.
Abgeleitetes Wunschprofil ePA („Patient Journey“):
A. Einsicht in eigene Gesundheitsdaten
B. Zentrale Datenverfügbarkeit zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen, für Notfälle/Klinik
C. Eigene Zugriffsrechtesteuerung
D. Automatische Integration medizinischer Informationen
E. Datensicherheit und Datenschutz
F. Erleichterung von Zweitmeinung/Arztwechsel
G. Zugang / Zugriff - Niedrige technische Einstiegshürden
Analyse der Nutzenaspekte
| Aspekt | Konkretes Fallbeispiel | Stand der Umsetzung | Stand der Umsetzung Bewertung | Was muss passieren? |
|---|---|---|---|---|
| A. Einsicht Gesundheitsdaten |
Patientin kann Laborergebnisse und Arztbriefe per Smartphone prüfen | Laborwerte können bereits in ePA als PDF verfügbar gemacht werden. Strukturierter Laborprozess erst mit ePA 3.2 (Q1 2027) Identifikationsverfahren zur Nutzung der ePA sehr aufwändig | Klinische Dokumente konsequent in ePA einstellen; Identifikationsverfahren zur Nutzung der ePA vereinfachen | |
| B. Zentrale Datenverfügbarkeit |
Notaufnahme kann Medikationshistorie sofort abrufen | eMedikationsliste Teil der ePA, je nach Krankenhaus: Nutzung / Umsetzung teilweise, noch heterogen | Anpassung der Prozesse in den Notaufnahmen | |
| C. Zugriffsrechtesteuerung |
Chronisch erkrankter Patient steuert, welche Praxis seine Gesundheitsdaten sieht | Grundsätzlich möglich, aber Prozesse nur global und nicht selektiv, zudem unklar/umständlich | Einfache App-Lösungen, flexible Rollenkonzepte | |
| D. Automatische Integration |
Facharztbericht wird automatisch in die ePA eingestellt | Umsetzung in der Praxisverwaltungssystemen der Ärzte noch zu selten umgesetzt, zudem weitere Iterationen bis zur ePA 3.2 | Flächendeckende Integration, Interoperabilität | |
| E. Datenschutz/Datensicherheit |
Patient verliert Smartphone – ePA dennoch sicher | Sehr hoch, Standards werden eingehalten | Fortlaufende Prüfungen, Audits, Pen-Tests etc. | |
| F. Zweitmeinung/Arztwechsel |
Patient wechselt Hausarzt, Akte ist vollständig verfügbar | In der ePA aktuell kaum Behandlungsdaten / Informationen / Berichte usw. | Berichte und relevante Gesundheitsinform-ationen automatisiert in ePA einstellen | |
| G. Niederschwelliger Zugang |
Patient kann einfach mit Smartphone auf ePA-Daten zugreifen | Zu kompliziert, Identifizierung eID ist Hürde | Vereinfachte, niedrigschwellige Identifikations- und Zugangswege |
V. Konkrete Herausforderungen und unsere Forderungen zur Lösung
Nachfolgend beschreiben wir aus den Erwartungen und Nutzenaspekten der ePA abgeleitet konkrete Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten sowie unsere Forderungen:
V.1. Identifizierung und digitale Identität – Zugang vereinfachen!
Viele Versicherte scheitern an der anspruchsvollen Erstidentifikation. Diese erfolgt über das eID -Verfahren (online-Ausweisfunktion des Personalausweises), über PostIdent, Video-Ident in Dritt-Anwendung (neuerdings möglich) oder Identifikation per eGK + PIN. Diese Verfahren sind technisch anspruchsvoll, unflexibel, nicht an den digitalen Alltag der Bevölkerung angepasst und abhängig von weiteren Tätigkeiten (wie Beantragen eines eGK-PINs).
Die Zahl aktiv registrierter ePA-Nutzer bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück. Viele Versicherte brechen den Prozess der Aktivierung der ePA ab – nicht aus Desinteresse, sondern weil sie an der Identifikation scheitern. Der Status quo fördert zudem eine digitale Exklusion – gerade bei älteren oder weniger technikaffinen Menschen.
Als weitere Herausforderung sehen wir hier nicht nur die Erstidentifikation, sondern auch danach - speziell bei Nutzung mehrerer Dienste im Frontend des Versicherten. Das aktuell ausgeprägte Verfahren zum Single Sign On bedingt weiter für jeden Dienst Quersprünge in die Ident App. Die User Experience ist hier nicht optimal und führt dazu, dass Nutzung von TI-M, ePA etc. im FdV nicht den Nutzererwartungen entspricht. Das muss und kann besser gelöst werden.
Problem: Die komplexe, nicht intuitive und für viele unzumutbare Erstidentifikation. Ohne eine praktikable, gleichzeitig sichere und niedrigschwellige Lösung zur digitalen Identitätsfeststellung droht die ePA zu einem Projekt zu werden, das an der digitalen Lebensrealität der Versicherten vorbeigeht.
Das Sicherheits-Nutzbarkeits-Paradoxon
Die hohen Sicherheitsanforderungen stehen nicht im Einklang mit einer praktikablen Nutzerführung. Eine vermeintliche Sicherheit verhindert die reale Nutzung. Die ePA wurde eingeführt, um mehr Sicherheit bei der Behandlung der Patient:innen zu erlangen und um die Arzneimittelsicherheit zur erhöhen. Die komplizierte Anwendung soll mehr Sicherheit bringen, verursacht aber defacto Unsicherheit, weil sich die Patienten im Zweifel gegen die ePA entscheiden.
Unsere Forderungen
A. Kurzfristig:
Gesetzliche Anpassung des Sicherheitsniveaus (auf Wunsch des Patienten nach entsprechender Aufklärung)
- Das SGB V muss angepasst werden, um weitere gleichwertige Identifikationsverfahren zuzulassen
- Ausbau der VideoIdent Option mit biometrischer Verifikation
Inklusion durch niedrigschwellige Verfahren fördern
- Hausarztbasierte Identifikation als Alternative (nach Vorbild Dänemark) im Kontext künftiger Primärarztmodelle
- Option zur Identifikation in Apotheken (im SGB V geregelt), Gesundheitsämtern oder bei Pflegekräften
B. Mittelfristig: Digitale Identitätsplattform schaffen
- Aufbau einer staatlich getragenen, interoperablen digitalen Identität
- Integration bestehender Verfahren wie eID, ID-Wallet, Smart-eID
- Föderierte Modelle unter Einbindung von Krankenkassen, Banken, öffentlicher Hand
Unser Appell an Politik, Selbstverwaltung und Industrie
Die ePA kann nur erfolgreich sein, wenn Menschen sie nutzen. Dazu braucht es ein modernes, benutzerfreundliches Identitätsmanagement, das nicht an bürokratischer Überregulierung scheitert. Andere Länder machen es vor. Deutschland muss jetzt handeln – mit mutigen gesetzlichen Anpassungen und einem klaren Bekenntnis zur Nutzerzentrierung im digitalen Gesundheitswesen.
Die elektronische Patientenakte ist ein öffentliches Gut. Sie darf nicht durch technische oder gesetzliche Hürden unzugänglich bleiben. Die Lösung des Identifikationsproblems ist keine technische Herausforderung mehr – sondern eine regulatorische.
Wir fordern daher: „Macht den Zugang zur ePA für alle möglich class="color-text" sicher und einfach!“
V.2. Technische Möglichkeiten für Mehrwerte und Versorgungsrelevanz nutzen
Aktueller Stand und Zielsetzung
Mit der ePA 3.0 Architektur wurde ein bedeutender Meilenstein zur sicheren, interoperablen und patientenzentrierten Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens erreicht. Die technische Grundlage erlaubt es nun, innerhalb der Vertrauenswürdigen Ausführungsumgebung (VAU) – unter strenger Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen – Daten nicht nur zu speichern und auszutauschen, sondern auch sicher zu verarbeiten.
Im aktuellen Spezifikationsstand der ePA sind erste einfache Verarbeitungsmechanismen vorgesehen:
- einfache Aggregation von Daten (Medikationsliste)
- Pseudonymisierung und Verteilung von Daten (Forschungsdatenspende)
- Aufbau von Suchindizes über Akteninhalte (Volltextsuche)
Ziel muss es sein, das volle Potenzial der VAU für intelligente, datenschutzkonforme neue nutzerzentrierte Funktionen auszuschöpfen, indem im Schutzraum der VAU zusätzliche, technisch längst mögliche Mehrwertdienste etabliert werden.
Erweiterungspotenziale durch moderne VAU-Implementierungen
Die VAU eröffnet bereits heute zusätzliche Möglichkeiten für deutlich komplexere, rechenintensive und intelligente Datenverarbeitungen:
A. Erweiterte Datenverarbeitung im Schutzraum der VAU
- Nutzung leistungsfähiger Hardware (z. B. GPU, HSMs)
- Longitudinale Längsschnittanalysen für Prävention/Therapie
- Durchführung komplexer Analysen und Modellierungen (z. B. Risikoscreening, Trendanalysen)
- Automatische Medikationsprüfungen/Risiko-Screenings
B. Integration von KI-gestützten Verfahren
- Nutzung KI-basierter Algorithmen für Mustererkennung, Entscheidungshilfen und semantische Zusammenfassungen
- Personalisierte Risikobewertung basierend auf Akteninhalten
- Unterstützung bei der Codierung und Dokumentation (z. B. automatische Strukturierung freitextlicher Inhalte)
Diese erweiterten Funktionen könnten selektiv im Rahmen der regulatorischen Vorgaben den jeweiligen Nutzergruppen über die jeweiligen Frontends verfügbar gemacht werden, z.B.
- Bereitstellung Auswertungen und Aggregationen als PDF Dokumente über die XDS Dokumentenverwaltung und den MHD Dokumentenservice (keine Anpassungen an Frontends notwendig)
- Bereitstellung von “gerenderten” Darstellungen über dedizierte Services wie bei der Medikationsliste
- Bereitstellung von strukturierten Daten über dedizierte medizinische Services
Bereitstellungsmöglichkeiten für Nutzergruppen:
| Form der Ergebnisbereitstellung | Zielgruppe | Beschreibung |
|---|---|---|
| PDF-Dokumente (über XDS/MHD) | Patient, Arzt, Apotheke | Aufbereitete Ergebnisse (z. B. Medikationsanalyse, Verlaufsdiagramme) als klassisches Dokument – keine Frontend-Anpassung notwendig |
| Gerenderte HTML-Darstellungen | Patient, Arzt, Apotheke | Interaktive Anzeige wie bei Medikationsliste, ermöglicht intuitive Darstellung komplexer Daten |
| Strukturierte Daten über medizinische Services | Leistungserbringer, Fachsysteme, | Maschinell weiterverwendbare Informationen für Entscheidungsunterstützung oder weiterführende Verarbeitung |
Umsetzung im Rahmen der bestehenden ePA-Infrastruktur
Diese Verarbeitung kann sicher und isoliert innerhalb der VAU erfolgen – ohne Datenexport und unter strikter Kontrolle der Zugriffsrechte gemäß geltender Regularien (z. B. Einwilligung des Patienten, Datenschutzgrundverordnung).
Daten bleiben immer im geschützten Raum, keine Weitergabe ohne Patientenzustimmung, höchste Sicherheit und Transparenz.
Die genannten Erweiterungen erfordern keine komplett grundlegenden Änderungen an der Sicherheitsarchitektur oder den bestehenden Zugriffsmechanismen der ePA. Vielmehr können neue Dienste innerhalb der vorhandenen Strukturen etabliert werden.
Unsere Forderungen
Um die Potenziale der ePA 3.0 vollumfänglich zu nutzen und gleichzeitig die digitale Souveränität der Patienten zu wahren, fordern wir:
- Spezifikationserweiterung durch die gematik: Definition neuer zulässiger Verarbeitungsdienste innerhalb der VAU.
- Zulassung von spezialisierten VAU-Implementierungen: z. B. mit GPU-Unterstützung oder KI-Frameworks.
- Schaffung klarer regulatorischer Leitplanken für komplexe Analysen (Transparenz, Zustimmung, Ergebniszugang).
- Pilotprojekte zu KI-basierten Mehrwertdiensten in der ePA unter Realbedingungen (z. B. für Arzneimittelinteraktionen, Patientenpfade).
- Verstärkte Beteiligung von Patientenorganisationen und Fachgesellschaften bei der Gestaltung neuer Dienste.
Unser Appell an Politik, Selbstverwaltung und Industrie
Die ePA-Infrastruktur ist technisch bereit für „den nächsten Schritt“: Nicht nur Gesundheitsdaten ablegen – sondern sie im Schutzraum intelligent, patientenzentriert und versichertengesteuert nutzen. Die Akteure müssen jetzt gemeinsam die Weichen stellen, um von internationalen Entwicklungen nicht abgehängt zu werden und die Versorgung nachhaltig zu verbessern.
Wir fordern daher:
„Die ePA kann, soll und muss mehr sein als ein digitaler Aktenschrank. – sie muss komplexe und rechenintensive KI-gestützte Datenauswertungen und Aufbereitungen im sicheren Schutzraum der VAU ermöglichen.“
VI. Gesamtfazit
Der Aufbau der ePA für alle ist ein wichtiger Fortschritt auf dem Weg hin zu echter Gesundheitsdaten-Souveränität und effizienter, vernetzter Patientenversorgung.
Wir fordern:
- Dauerhafte Patientenzentrierung:
Alle Weiterentwicklungen müssen sich am Mehrwert für die Versicherten messen lassen. - Vereinfachte Identifizierung und Onboarding:
Alltagstauglichen Zugang für alle Versicherten – ohne vermeidbare technische oder bürokratische Hürden. - Verpflichtende, barrierefreie Datenbefüllung:
Daten müssen lückenlos, strukturiert und sektorenübergreifend in der ePA landen. Bei jedem Arzt- und Apothekenkontakt! - Erweiterung digitaler Dienste im Schutzraum der VAU:
Nutzung moderner Technologien (KI, Längsschnittanalysen), um Prävention, Diagnostik, Therapie, Sicherheit und Gesundheitskompetenz im Sinne der Patienten zu verbessern. - ePA Zugriff für relevante Versorger:
Um die Anforderung „zentrale Datenverfügbarkeit“ umfassend zu adressieren, müssen alle an der Versorgung beteiligten Akteure Zugriff auf die ePA haben. Dies betrifft zum Beispiel die Hilfsmittel-Leistungserbringer - rechtliche Verankerung durch Aufnahme in § 352 SGB V. - Intensive Informationskampagnen und Aufklärung:
Digitalisierungsoffensive – nicht über die Köpfe der Patienten hinweg, sondern mit ihnen gemeinsam und für sie.
Die Chance ist da: Mit einer intelligent genutzten ePA rückt individuelle Prävention sowie Versorgung, Therapiesicherheit, Versichertenkompetenz und – nicht zuletzt – ein echter „Gesundheitsdatenschatz für die Forschung“ in greifbare Nähe. Wir sind bereit, diesen Weg mitzugestalten.
Kontakt & Zusammenarbeit:
E-Rezept-Enthusiasten
Verein zur Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen e. V.
Schiffbauerdamm 40, Raum 2304, 10117 Berlin, info@erezept-enthusiasten.de
'www.erezept-enthusiasten.de