Förderantrag hier ausfüllen!
Der Antrag kann erst gestellt werden, wenn mindestens 200 E-Rezepte in zwei unterschiedlichen Wochen erstellt bzw. eingelöst wurden. E-Rezepte, die vor Beginn des Förderprogramms am 27. Juni 2022 erstellt wurden, werden im Rahmen des Förderprogramms nicht berücksichtigt.
Um am Förderprogramm teilnehmen zu können, sind folgende zwei Schritte notwendig:
1. Teilnahme an der wissenschaftlichen Evaluierung
Bitte füllen Sie als erstes den für Sie relevanten Fragebogen zur wissenschaftlichen Evaluierung des Förderprogramms aus. Dies ist eine zwingende Voraussetzung, damit ihr Förderantrag vollständig ist und berücksichtigt wird!
- Für Praxen: Wissenschaftliche Umfrage für Praxen (Link öffnet in neuem Fenster)
- Für Apotheken: Wissenschaftliche Umfrage für Apotheken (Link öffnet in neuem Fenster)